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Bundesrat stimmt Kulturgutschutzgesetz zu

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes zugestimmt. Damit ist eins der meistdiskutierten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate abgeschlossen.


Das Gesetz will die Abwanderung von nationalem Kulturgut aus Deutschland verhindern und den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen. Künftig muss für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind.

Die Neuregelung soll auch den Ankauf von national wertvollen Kulturgütern durch den Staat erleichtern. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen, um so genannte Raubkunst - also unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten - effektiver an diese zurückgeben zu können.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, zu dem der Bundesrat am 18. Dezember 2015 Stellung genommen hatte. Nach intensiven Debatten verabschiedete der Bundestag es mit einigen Änderungen am 23. Juni 2016. Nach der Zustimmung der Länder wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.





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