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Gut 100 Jahre nach der Revolution ist die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürstenhäusern so gut wie beendet. Offen geblieben ist zuweilen nur, wem die Grüfte mit ihren kunst- und kulturhistorisch wertvollen Särgen gehören. Da die Landesherren hier meist zugleich Berechtigte und Verpflichtete eines Erbbegräbnisses gewesen wären, konnte ein solches nic [...]