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Teile kommunaler Sammlungen als nationales Kulturgut

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2023/5-6/5

Robert Gmeiner


Teile einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder sind nach § 6 I Nr. 4 KGSG nationales Kulturgut. Die Kommunen werden in der Norm nicht ausdrücklich genannt. Dies führt zu der Frage, ob auch Teile kommunaler Kunstsammlungen unter § 6 I Nr. 4 KGSG gefasst werden können und somit nationales Kulturgut darstellen.

Robert Gmeiner 1

1 Der Verfasser ist Rechtsreferendar am LG Ellwangen (Jagst) und Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Hellermann) an der Universität Bielefeld.

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