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Der Gesetzentwurf zur Ausführung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnhamen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/2/7

Stephanie Schulz-Hombach, Katrin Schenk


Am 15. Februar 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz dient der Anpassung des deutschen Rechts an das genannte UNESCO-Übereinkommen (im Folgenden UNESCO-Kulturgutübereinkommen). Mit diesem Übereinkommen haben sich die UNESCO-Staaten 1970 auf Maßnahmen verständigt, die den illegalen Handel mit bedeutsamem Kulturgut einschränken sollen.

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