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Verhaltenskodex für Kunstversteigerer

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/6/4

Dieter Löhr


Der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. (BDK) hat auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung im Juli einen neu gefassten Verhaltenskodex aus 10 Punkten verabschiedet (Abdruck im Kasten). Die Regeln dieses „Dekalogs“ beziehen sich auf die Verantwortung der Auktionatoren aus ihrer Mittlerstellung zwischen Einlieferern und Erwerbern, ihr geschäftliches Auftreten im Wettbewerb unter den Geboten von Lauterkeit und Wahrheit und hält u.a. zur konsequenten Beachtung des Kulturgutschutzes an – ein Thema, dem sich durch die bevorstehende Umsetzung der UNESCO-Konvention besondere Aktualität mitteilt.

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