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Zur nachvertraglichen Aufklärungspflicht des Kunsthändlers bei Fälschungsverdacht

Anmerkungen zu OGH, Urteil vom 16. November 2009 - 9 Ob 13/09s

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/2/4

Leonhard Reis


Die vorliegende Entscheidung des OGH vom 16. November 2009 - 9 Ob 13/09s ist eine der grundlegenden Entscheidungen, die sich mit den (Sorgfalts-)Pflichten eines Kunsthändlers in Österreich, und soweit ersichtlich die erste, die sich mit den nachvertraglichen Pflichten auseinandersetzt. Auch wenn nach Kauf eines Bildes Zweifel an der Echtheit entstehen, bestehen nach Ansicht des OGH keine diesbezüglichen nachvertraglichen Warn- oder Aufklärungspflichten. Es gibt aber auch trotz des Fehlens einer vertraglichen Vereinbarung Anhaltspunkte, dass (zumindest) aufgrund des weiteren Geschäftskontaktes den Kunsthändler nachvertragliche Warnpflichten getroffen hätten. Dies ist vom OGH in seiner Entscheidung jedoch außer Acht gelassen worden.

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