Skip to content

Editorial

free


DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/1

Ulf Bischof


Antikenhandel und Kulturgüterschutz stehen sich unvereinbar gegenüber, wenn man Michael Müller-Karpe folgen will, jedenfalls, was die gegenwärtig geübte Praxis angeht. Die zentrale Streitfrage bleibt die Möglichkeit des Handels mit Objekten, deren Provenienz Lücken aufweist. Solange hier ein Interessenausgleich zwischen Handel und Kulturgüterschutz politisch favorisiert wird, werden uns Fälle wie die "Schweißbrenneraffäre" im Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz weiter unterhalten.
Ausgehend vom badischen Handschriftenstreit, beschäftigt sich Volker Rödel mit dem Rechtscharakter (öffentlichen) Archivgutes vor allem im 19. und 20. Jahrhundert. In wessen Eigentum standen und stehen Archivgut und archivisches Sammlungsgut? Und wer erwarb -rechtlich betrachtet - diejenigen Kunstgegenstände, die während der Monarchie beispielsweise mit parlamentarisch bewilligten Mitteln von den jeweiligen Fürsten angekauft wurden? Die Lektüre öffnet auch die Türen zum ursprünglichen Bestand der einst "Geheimen" (Staats-)Archive.
Die Sommerausgabe der KUR lässt auch für etwas umfangreichere Betrachtungen Raum. Detailliert zeichnet Markus Stötzel das Schicksal des jüdischen Sammlers und Kunsthändlers Alfred Flechtheim nach, mit einem Schwerpunkt auf den Jahren vor Flechtheims Tod in London 1937. Der Beitrag beleuchtet u. a. die zweifelhafte Rolle von Flechtheims Düsseldorfer Geschäftsführer Alex Vömel und das Ende von Flechtheims Zusammenarbeit mit Paul Klee, der Ende 1933 bei Daniel-Henry Kahnweiler in Paris unterschrieb.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

Share


Export Citation