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Versteckte Provenienzen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/5/6

Jean-David Cahn


Die Anforderungen an den Handel beruhen heutzutage in der Schweiz auf dem KGTG, das 2005 in Kraft trat, dieses wiederum auf der Konvention der UNESCO von 1970. Diese Konvention will Kulturgüter schützen, die von nationalem Interesse sind, d.h. als prägend für das nationale kulturelle Selbstverständnis heutiger Staaten gelten. Meist sind die Gebiete antiker Kulturen in keiner Weise deckungsgleich mit den heutigen Staaten. Oft sind Monumente und Sammlungen in ihrer wechselvollen Geschichte für mehrere Nationen prägend. So können wir uns Venedig kaum ohne die in Konstantinopel geraubten Pferde vorstellen, und ebenso sind Obelisken prägend für das Selbstverständnis von Ägypten, Rom, London und Paris, um nicht andere Monumente zu erwähnen. Ganz selten wird diese exzeptionelle Kategorie von Objekten im Antikenhandel gehandelt.

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