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Bemerkungen zur Rubens-Werkstatt aus urheberrechtlicher Sicht

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/6/2

Robert Kirchmaier


Peter Paul Rubens starb im Jahr 1640. Sein Werk ist damit gemeinfrei, seiner Verwertung durch jedermann steht zumindest aus urheberrechtlicher Sicht nichts entgegen. Der arbeitsteilige Schaffensprozess der Rubens-Werkstatt erscheint jedoch durchaus geeignet, aus heutiger Sicht mit einigen wenigen Bemerkungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wollen, beleuchtet zu werden.

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