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EU-Mehrwertsteuerrichtlinie: Künstler- und Kunsthandelsverbände fordern Änderungen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/2/4

Thomas Weis


Beim Verkauf von Kunstgegenständen gilt in Deutschland bislang der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 %. Ende Februar 2012 wurde die Bundesrepublik von Seiten der Europäischen Kommission aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten eine Änderung der deutschen Vorschriften auf den Weg zu bringen und die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie umzusetzen, d.?h. den Verkauf von Kunstgegenständen durch den Kunsthandel in Zukunft mit 19 % zu besteuern.

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