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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/6/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
wir beginnen mit der "Silberbecheraffäre". Die Staatsanwaltschaft München I stellte noch am Tage der Anzeigenerstattung ein Strafverfahren bezüglich eines, nach Einschätzung unseres Autors Michael Müller-Karpe, illegal ausgegrabenen Bechers aus dem antiken Königreich Elam ein und teilte dem "Sehr geehrten Herrn Islamische Republik Iran" mit, der Täter habe nicht ermittelt werden können. Die juristische Auseinandersetzung um den Fund dauert an.
Lionel Schüpbach widmet sich der Multimediakunst und weist auf die technische Abhängigkeit entsprechender Werke z. B. von Computerprogrammen hin. Verwendet ein Werk das Internet und veraltet das für den Zugriff eingesetzte Programm, "funktioniert" auch das entsprechende Multimediawerk nicht mehr, und spätestens dann stehen rechtliche Fragen für den Handel im Raum.
Die Entscheidung des BGH zur Plakatsammlung Sachs wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Robert Kirchmaier verdeutlicht diese Probleme, die sich zum Beispiel auch für NS-verfolgungsbedingte Veräußerungen in der Zeit zwischen 1933 und 1945 ergeben. Er sieht ein neues Spannungsfeld zwischen dem gegebenenfalls eröffneten Rechtsweg und außergerichtlichen Lösungen aufgrund der Gemeinsamen Erklärung.
Schließlich befasst sich Susanne Sachs mit dem Vererben von Urheberpersönlichkeitsrechten und Christian Christiani mit einer Verfügung des Preußischen Finanzministers von 1928, die einem Rechtsstreit um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zugrunde lag. Dem Ururenkel des letzten deutschen Kaisers missfiel die Darstellung eines Kunsthistorikers, wonach das Haus Hohenzollern dasselbe Gemälde von Watteau gleich zweimal an Preußen bzw. auch das Land Berlin verkauft haben soll. Mit dieser "Staatsaffäre" endet Kunst und Recht im alten Jahr.
Wir wünschen Ihnen einen guten Jahreswechsel und freuen uns darauf, Sie hoffentlich auch 2013 gut unterhalten zu können.
Herzlichst Ihr

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