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Banksy und sein Urheberrecht

Eine Bestandsaufnahme des Schutzes der Kunstform Street Art durch das Urheberrecht am Beispiel von Banksy

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/3-4/5

Daniel Rassouli


Die zeitgenössische Kunstform Street Art hat spätestens durch den internationalen Erfolg des britischen Künstlers Banksy ihr Nischendasein verlassen und findet auch in der etablierten Kunstwelt Anerkennung gekoppelt mit teilweise sehr hohen Verwertungserlösen. Der Ursprung von Street Art liegt jedoch in einer Kunstform, die im öffentlichen Raum stattfindet. Street Art wird oftmals gegen den Willen des Eigentümers an Gebäudefassaden und anderen Gegenständen angebracht. Daher handelt es sich bei Street Art um eine in der Regel aufgedrängte Kunstform, die zivilrechtlich und strafrechtlich sanktionierbar ist. Beachtenswert ist jedoch, dass Street Art – gerade im Fall von Banksy – aufgrund ihres künstlerischen Wertes durch die Nutzung für Postkarten, Bildbände und T-Shirts etc. durch Dritte verwertet wird und sogar Werkoriginale aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, um verkauft zu werden. Die kommerzielle Verwertung von Street Art erfolgt in der Regel ohne Einwilligung des Künstlers. Dieser Beitrag untersucht anhand des Beispiels Banksy, ob und inwieweit Street Art durch das deutsche Urheberrecht geschützt ist.

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