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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/5/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
nachdem Fidel Castro und seine Bewegung des 26. Juli Fulgencio Batista gestürzt und 1959 die Macht in Kuba übernommen hatte, stellte sich bald heraus, dass hier nur ein Diktator den anderen ablöste. Das Castro-Regime beschlagnahmte in der Folgezeit umfachreichen privaten Kunstbesitz. Die Sammlungen wurden in Havanna versteigert oder ausgeführt und im Ausland verkauft, auch in Europa. Wenig überraschend finden sich diese Gegenstände auch heute noch im Handel wieder, gerade im von Exilkubanern so zahlreich bevölkerten Florida. Jedenfalls die großen Auktionshäuser gehen aber auf Abstand und haben im Einzelfall Richtlinien für den Umgang mit Objekten aus bestimmten kubanischen Privatsammlungen aufgestellt, sollten diese auf dem Kunstmarkt auftauchen. Kuba war nicht das erste (und nicht das letzte) kommunistische System, das sich an privaten Sammlungen vergriff, um mit der Beute aus diesen Raubzügen den eigenen Machterhalt mitzufinanzieren. Überhaupt scheint die Enteignung privater Kunstsammlungen Diktaturen gleich welcher Prägung zu charakterisieren. Probleme bereitet die Aufarbeitung derartigen Unrechts schon durch die häufige Verlagerung der Kunstgegenstände in andere Länder und damit andere Rechtssysteme. Tania Mastrapa berichtet nicht nur von den andauernden Bemühungen engagierter Exilkubaner, den Verkauf der Pretiosen außerhalb Kubas zu verhindern, sondern beklagt im Hinblick auf die vergleichsweise großen Anstrengungen zur Rückführung von NS-Raubkunst eine gewisse Doppelmoral im Umgang mit Raubkunstfällen, die ihren Ursprung in kommunistischen Systemen haben.
Eine informative Lektüre aller Beiträge dieser Ausgabe wünscht herzlichst

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