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Pflichten für Kunstsachverständige und ihre Durchsetzung

Eine Untersuchung von Verhaltenskodizes und der Mustersachverständigenordnung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/2/3

Henrike Strobl


Kunstsachverständige sind aus Kulturgüterhandel und kunstrechtlichen Streitigkeiten nicht mehr wegzudenken. Umso mehr stellt sich die Frage, welchen Pflichten sie bei der Begutachtung von Kunstwerken unterliegen. Der Artikel nimmt Vorgaben von Verhaltenskodizes der (Kunst-)Sachverständigen und die Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages in den Blick. Beide Instrumente werden hinsichtlich der Sachverständigenpflichten, ihrer rechtlichen Natur und ihrer Sanktionsmechanismen gegenübergestellt. Während die Pflichtenkataloge durchaus ähnlich sind, trifft dies auf die rechtliche Bedeutung und Sanktionen nicht zu. Auffällig ist, dass die untersuchten Verhaltenskodizes Regelungen für Sachverständige im Allgemeinen, aber keine für Kunstsachverständige im Besonderen enthalten.

Henrike Strobl 1

1 * Henrike Strobl ist Rechtsanwältin in Berlin. Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den die Verfasserin im Rahmen des IV. Blockseminars KUNST | KULTUR | RECHT am 15.11.2013 an der Universität des Saarlandes gehalten hat.

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