- Volume 16 (2014)
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- Issue 2
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Strafbarkeit der Einfuhr von ägyptischen Kulturgütern
Landgericht Freiburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 – 8 Qs 7/13
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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/2/6
Dem Verletzten durch die Straftat entzogen im Sinne des § 111k S. 1 StPO ist eine Sache auch dann, wenn nur ein Teilaspekt des Gesamtgeschehens nach deutschem Recht strafbar ist und die im Strafverfahren abgeurteilte Tat Teil eines einheitlichen Lebenssachverhalts im Sinne des § 264 StPO ist, der zur Entziehung der Sache geführt hat. (Amtlicher Leitsatz)