Skip to content

Bilderbesitz im Rechtsstaat – Einsatz von Strafprozessrecht zu Restitutionszwecken?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/3-4/2

Wolfgang Ernst


Die folgenden Überlegungen gelten Rechtsfragen rund um die staatsanwaltschaftliche Beschlagnahme des Gemäldebesitzes Cornelius Gurlitt. Der Erstabdruck erfolgte in der Juristenzeitung 2014, 28 ff. Zwischenzeitlich ist die Beschlagnahme beendet und der Besitz an den Bildern auf Gurlitts Erben übergegangen (§ 857 BGB). Der Wiederabdruck des Beitrags erfolgt aufgrund der Überlegung, dass die Interferenzen von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und zivilrechtlicher Vermögensordnung, die zutage getreten sind, auch in der Zukunft eine Rolle spielen könnten.

Wolfgang Ernst 1

1 * Prof. Dr. iur. Wolfgang Ernst, LL.M., Lehrstuhl für Römisches Recht und Privatrecht, Rechtswissenschaftliches Institut an der Universität Zürich.

Share


Export Citation