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Werkschutz der Fotografie vor neuen Herausforderungen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/2/2

Gitti Hug


Die Beurteilung des urheberrechtlichen Werkschutzes einer Fotografie erfolgt im Rahmen des richterlichen Ermessens. Mangels objektiver Begrifflichkeiten ist die Beurteilung ohne subjektive Wertungen des Gerichtes nicht möglich. Die Hinwendung der Fotografie zur Kunstform, wobei diese Kunstform nicht nur die speziell gestaltete Fotografie beinhaltet, sondern auch die Verwendung scheinbar banaler Alltagsfotos, stellt die Rechtsprechung zum Werkbegriff der Fotografie nach schweizerischem Urheberrechtsgesetz vor neue Herausforderungen. Es ist zu wünschen, dass die zunehmende Musealisierung der Fotografie und die neuen Erkenntnisse der Fotoforschung dazu beitragen, dass die richterliche Urteilsfindung sich dieser Entwicklung anschließt.

Gitti Hug 1

1 * Gitti Hug ist Rechtsanwältin in Zürich.

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