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Echtheitsmängel beim Kauf von Kunstwerken –

Die Schadensersatzhaftung des Kunstexperten gegenüber dem Käufer auf Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/5/4

Jan Patrick Ehinger


Steigende Preise für Kunstwerke führen dazu, dass jedes Jahr große Zahlen von Fälschungen produziert und in Umlauf gebracht werden. Immer wieder werden neue, teils über Jahre erfolgreiche Fälscherbanden enttarnt und immer wieder sind die Werke der Fälscher mit echtheitsbestätigenden Expertisen versehen. Der Käufer eines solchen Werkes kann nun vor dem Problem stehen, dass er weder die Fälscher noch etwaige Kommissionäre oder Einlieferer in Anspruch nehmen kann. Daher ist fraglich, inwieweit der Kunstexperte, der das Werk authentifiziert hat, für den Verlust des Käufers einstehen muss, obwohl er niemals mit ihm in Kontakt stand und zwischen ihnen kein Vertrag geschlossen wurde.

Jan Patrick Ehinger 1

1 * Dr. Jan Patrick Ehinger ist Rechtsanwalt in Berlin.

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