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Einsicht in die Unterlagen der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter

Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 31. März 2015 – 6 A 81/15

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/5/7



Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter nimmt keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr und ist deshalb gemäß § 1 Abs. 1 Informationszugangsgesetz (IFG) nicht verpflichtet, Dritten Einsicht in ihre Akten zu gewähren. (Amtlicher Leitsatz)

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