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Warum wissenschaftliche Äußerungen nicht beleidigen …

Anmerkungen zu OLG Wien – 4 R 224/14m und OGH – 6 Ob 182/15f

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/2/5

Leonhard Reis


Anhand einer Publikation einer Provenienzforscherin zur Verkaufsgeschichte zu Vermeers ‚Malkunst‘ behandelte der österreichische OGH  die Frage, inwieweit eine wissenschaftliche Publikation in (postmortale) Persönlichkeitsrechte eingreifen kann. Die Freiheit der Wissenschaft berechtigt nicht zur Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Wissenschaftlichen Veröffentlichungen liegen tatsächliche Feststellungen zugrunde, die Eingriffe in geschützte Rechtsgüter wie die Ehre ermöglichen. Nur dann, wenn die betreffende Publikation den Wissenschaftlichkeitsanspruch systematisch verfehlt, weil sie nicht nach Wahrheit sucht, sondern vorgefassten Meinungen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Methode gibt, um eine Person herabzusetzen, greift die Wissenschaftsfreiheit nicht.

Leonhard Reis 1

1 * Dr. Leonhard Reis ist Rechtsanwalt in Wien. Der Verfasser dankt seinem Kollegen Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, für die Hinweise zu den angesprochenen Entscheidungen.

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