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Otto Mueller – Polizeiliche Beschlagnahme von Fälschungen

VG Berlin Urteil vom 01.12.2016 – 1 K 236.13

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/1/6



Fälschungen sind Nachbildungen, die in Täuschungsabsicht hergestellt wurden und können damit als taugliche Tatmittel einer Betrugsstraftat beschlagnahmt werden und bleiben. (Leitsatz der Redaktion)

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