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Wenn Indiana Jones auf den Apostel Matthäus trifft

Über die Einfuhr von Kulturgut aus Drittländern

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/2/5

Graciela Faffelberger


Aufgrund des regen Handels mit illegal exportiertem Kulturgut aus Drittländern arbeitet die EU an einheitlichen Regelungen über die Einfuhr von Kulturgut, das außerhalb des Zollgebiets der Union geschaffen oder entdeckt worden ist. Mittels einer Einfuhrgenehmigung oder einer Erklärung des Einführers ist es möglich, besonders alte und wertvolle Kulturgüter aus Drittländern einzuführen. Konzeptuell bauen die Regelungen auf bestehendes unionsrechtliches Zollrecht auf.

Graciela Faffelberger 1

1 Dr. Graciela Faffelberger ist Rechtsanwältin in Wien.

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