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Wem gehört die Kunst?

Überlegungen zu einer außergesetzlichen Befriedung von Ansprüchen zwischen Anspruchstellern und Kunstbesitzern

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/6/5

Christina Berking


Restitutionen aus privater und aus öffentlicher Hand beruhen auf unterschiedlichen Ausgangslagen. Die Grundsätze, die sich für Restitutionen aus öffentlicher Hand eingespielt haben, können deshalb nicht auf die Restitution von privat übertragen werden. Der Beitrag befasst sich mit den aktuellen Lösungsansätzen und zeigt dabei, wie dem privaten Sammler eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufgebürdet wird.

Christina Berking 1

1 Dr. Christina Berking ist Rechtsanwältin in Hamburg und Justiziarin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel. Dem Beitrag liegt ein Vortrag auf der Tagung „Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt“ am 14.10.2019 in München zugrunde.

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