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Können Museen abhandengekommene Exponate kraft öffentlichen Sachenrechts herausverlangen?

Eine denkmalschutzrechtliche Betrachtung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2020/1/3

Robert Gmeiner


Achim Janssen hat sich in dieser Zeitschrift (KUR 2019, 93 ff.) mit der Frage auseinandergesetzt, ob den Museen bei abhandengekommenen Exponaten ein öffentlich-rechtlicher Herausgabeanspruch zusteht. Dies hat er mangels einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage abgelehnt. Das Denkmalrecht hat er allerdings nicht berücksichtigt. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass das Denkmalschutzrecht einiger Länder durchaus entsprechende Vorschriften enthält.

Robert Gmeiner 1

1 Robert Gmeiner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Hellermann) an der Universität Bielefeld.

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