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Restitutionsverbot durch Auflage

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2021/5/2

Thomas Finkenauer


Der Beitrag behandelt die Auflage der Nichtveräußerung eines Geschenks oder einer ererbten oder vermachten Sache, die regelmäßig als Restitutionsverbot auszulegen ist. Eine solche Auflage bewirkt, dass die öffentliche Hand ihrer Selbstverpflichtung zur Restitution gemäß den Washingtoner Prinzipien nicht nachkommen darf.

Thomas Finkenauer 1

1 Der Verfasser ist o. Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht. – Die Ausführungen beruhen auf einer Anfrage aus der Praxis.

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