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Fragen an § 5 KulturGB NW

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2022/2/3

Antonetta Stephany


Eine gesetzlich verankerte Norm, die sich mit der Restitution von NS-verfolgungsbedingten Kulturgutverlusten auseinandersetzt? „Das entspricht der großen Verantwortung, die Politik und Gesellschaft für den Umgang mit Kunstwerken tragen, die in der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Besitzern geraubt wurden.“, heißt es in der Gesetzesbegründung zu § 5 KulturGB NW. Der folgende Beitrag erörtert einige Fragen zu dieser neuen Regelung.

Antonetta Stephany 1

1 Antonetta Stephany ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „Restatement of Restitution Rules“ unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Weller, Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Begleitend promoviert sie bei diesem zum Verfahren der fünf Kommissionen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst.

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