Skip to content

Alles Presse, oder was? – Literaturzeitschriften vor Gericht

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2023/3-4/2

Simon Schurz


Ende Februar hat das LG Berlin aufgrund der Klage der Literaturzeitschrift „Lettre International“ die weitere Veröffentlichung der Literaturzeitschrift „Sinn und Form“ untersagt. Grundlage der Entscheidung waren dabei insbesondere Erwägungen in Bezug auf den Grundsatz der Staatsferne der Presse. Dass eine Literaturzeitschrift jedoch nicht zwingend als Presse, sondern auch als Kunst im verfassungsrechtlichen Sinn verstanden werden kann, möchte der folgende Beitrag näher beleuchten.

Simon Schurz 1

1 Dipl. iur. Simon Schurz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht, Religionsverfassungs- und Kirchenrecht sowie Steuerrecht (Prof. Dr. Michael Droege) an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Share


Export Citation