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Der Stiftsbezirk gehört zum Weltkulturerbe gemäß der UNESCO Konvention 1972 (Welterbekonvention): Ziel der Konvention ist es, Welterbe von außergewöhnlichem universellem Wert zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Der Stiftsbezirk ist als bauliches Ensemble in Verbindung mit seinen beweglichen Kulturgütern von außergewöhnlicher und universeller Bedeutung für das kult [...]