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Der Beitrag befasst sich mit dem Freiraum, den die zivilgerichtliche Rechtsprechung der Satire einräumt, und den Grenzen dieses Freiraums im Verhältnis zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Dabei wird deutlich, dass die Satire die Grenze der Menschenwürde nicht überschreiten darf. Auch ist eine satirische Äußerung unzulässig, die mit Mitteln der Schmähkritik oder der Be [...]