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Die kategorische Nichtigerklärung sämtlicher Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte über abhandengekommenes Kulturgut in § 40 II KGSG ist konzeptionell verfehlt. Sie missachtet das Interesse des redlichen Handelsverkehrs an einem gutgläubigen Erwerb oder zumindest an einem vollen Schadensersatzanspruch auf das positive Interesse. Gleich beides darf man einem redlichen Erwerber nicht n [...]