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Das Kulturgutschutzgesetz verbietet das Inverkehrbringen illegal eingeführter oder ausgegrabener sowie abhanden gekommener Kulturgüter. Zufällig gefundene archäologische Artefakte sind von diesem Verbot aber selbst dann nicht umfasst, wenn sie einem landesrechtlichen Schatzregal unterfallen. Das führt zu Wertungswidersprüchen, die sich nicht auflösen lassen. Vielmehr sollte der Gesetzgeb [...]