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Der Käufer von Fotokunstwerken hat im Regelfall dann, wenn Veränderungsschäden an den Fotos auftreten, keine kaufrechtlichen Ansprüche mehr gegen den Verkäufer. Da die Herstellung einer Reproduktion bzw. Ausstellungskopie urheberrechtlich gesehen eine zustimmungsbedürftige Vervielfältigung darstellt, bedarf der Käufer der Mitwirkung des Urhebers. Wie dies vertraglich geregelt werden kan [...]