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Die KFIR-Beschwerdekammer (Entscheidung v. 13.11.2017 – 16/00148 bis 16/00154, BeckRS 2017, 13696) versagte der Stadt Oslo Markenschutz für diverse Vigeland-Skulpturen wiedergebende Zeichen. Sie berief sich hierfür vor allem auf den kulturellen Wert der gemeinfreien Kunstwerke, der durch die mit einer Monopolisierung verbundene Markenregistrierung beeinträchtigt werden könnte.