- Jahrgang 11 (2009)
- Vol. 11 (2009)
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- Ausgabe 5
- Nr. 5
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- Seite 155
- p. 155
Beißen den Letzten die Hunde?
Zur Rückgabe von Kulturgütern nach verfolgungsbedingter Entziehung
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/5/6
Natürlich stellt sich gerade bei Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter an die Familien ihrer früheren jüdischen Eigentümer immer auch die Frage, ob der Zurückgebende seinerseits auch die von ihm aufgewendeten Mittel – den Kaufpreis in einer deutschen Nachkriegsauktion beispielsweise – erstattet erhalten sollte, vor allem auch von wem. Unser Autor Wolfgang Eberl meint, der Rechtsnachfolger des von der Entziehung zwischen 1933-45 Profitierenden müsse jeweils ermittelt und einbezogen werden, um den Zurückgebenden schadlos zu halten – ein sicher kontroverser Ansatz. (Anmerkung der Redaktion)