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Freistaat Bayern verweigert Anrufung der Beratenden Kommission

Im Raubkunststreit um das Gemälde "Madame Soler" von Pablo Picasso lehnen CSU, AfD und Freie Wähler im Bayerischen Landtag eine unabhängige Überprüfung der historischen Verlustumstände und Bewertung des Falles durch die Beratende Kommission ab


Seit nunmehr vierzehn Jahren währt der Streit zwischen den Erben nach Paul von Mendelssohn-Bartholdy und dem Freistaat Bayern um das Gemälde "Madame Soler" von Pablo Picasso. Es geht dabei um die Frage, ob der Verkauf des Gemäldes durch den jüdischen Sammler Ende 1934/Anfang 1935 als Zwangsverkauf und mithin NS-verfolgungsbedingte Entziehung anzusehen ist. Seit 2010 sind die gegensätzlichen Positionen dazu unversöhnlich ausgetauscht. Seither bitten die Erben den Freistaat Bayern vergeblich darum, den Fall der Beratenden Kommission vorzulegen. Die Beratende Kommission wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden - auch vom Freistaat Bayern - dafür eingesetzt, bei unterschiedlichen Standpunkten zum Vorliegen oder Nichtvorliegen einer NS-verfolgungsbedingten Entziehung eine unabhängige Bewertung vorzunehmen und darauf basierend eine Empfehlung für oder gegen eine Restitution auszusprechen. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, argumentierte in der Landtagssitzung am 19.07.2023: "Die Staatsgemäldesammlungen haben die Provenienz in den Jahren 2009 und 2010 intensiv geprüft [...] Das klare Ergebnis damals: keine Raubkunst. [...] Ich würde bitten, endlich einmal zu verstehen und zu begreifen, dass Madame Soler eben kein Streitfall ist. Und weil es kein Streitfall ist, deswegen auch kein Fall für die Beratende Kommission sein kann."

Wer die gleichermaßen lebhafte wie aufschlussreiche Debatte nachverfolgen möchte, dem sei die unten verknüpfte Aufzeichnung des Livestreams aus dem Bayerischen Landtag empfohlen.   





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