- Volume 8 (2006)
- Vol. 8 (2006)
- >
- Issue 1
- No. 1
- >
- Page 13
- p. 13
Der Kunstmarkt ist international. Doch bevor Künstler mit eigenen Werken im Gepäck Grenzen passieren können, sind nach wie vor hohe bürokratische Hürden zu überwinden. Das 1950 verabschiedete „Florenz“-Abkommen der UNESCO, das den freien Transport von Werken lebender Künstler zwischen den 92 Unterzeichnerstaaten gestattet, hat viel zu wenig praktische Relevanz. Die Aus- und Einfuhr aktueller Kunst wird in der Regel über das so genannte Carnet A.T.A.-Verfahren abgewickelt. Dieses Carnet ist ein internationales Zollpapier, das die Zollförmlichkeiten bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren – dazu zählen auch Kunstwerke – im Ausland vereinfacht.