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Berechnung der Künstlersozialabgabe

Bestimmte Reise- und Bewirtungskosten zählen nicht zur Bemessungsgrundlage

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/3/8

Uwe Baldauf


Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Sie entscheidet, wer als Künstler versichert wird und wer als Unternehmer (Verwerter) zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist. Sie befindet über die Festsetzung der Höhe der Umlage auf der Grundlage einer festzustellenden Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe und zieht die Beiträge ein. Um unnötige KSV-Mehrbelastungen zu vermeiden, sollte beim verpflichteten Personenkreis Klarheit über besondere Verminderungsmöglichkeiten bezüglich der KSV-Bemessungsgrundlage bestehen. Der Aufsatz versucht darauf aufmerksam zu machen, wo sich die KSV-Stellschrauben befinden, um die Beitragslast merkbar zu vermindern.

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