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Art-Napping in der aktuellen Rechtsprechung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/4/2

Tim Kistenmacher


Am 28. Juli 1994 werden in den Abendstunden in der Frankfurter Kunsthalle Schirn drei weltberühmte Gemälde geraubt, Prunkstücke der Ausstellung Goethe und die Kunst: Schatten und Dunkelheit sowie Licht und Farbe des britischen Malers William Turner, Leihgaben der Londoner Tate Gallery, und Nebelschwaden des Romantikers Caspar David Friedrich aus dem Besitz der Hamburger Kunsthalle. Die drei Werke sind mit ungefähr 38 Mio. € versichert, doch der Verlust lässt sich nicht mit Geld aufwiegen. Die Frankfurter Ermittlungsbehörden stehen daher unter großem Erfolgszwang. Zwei der Kunsträuber werden schnell ermittelt und gefasst, die Hintermänner aber bleiben im Dunkeln. Sie werden im Umfeld einer als „Yugo-Mafia“ bezeichneten kriminellen Vereinigung vermutet. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch Scotland Yard versuchen in den darauf folgenden drei Jahren erfolglos, die Rückführung der Gemälde zu erreichen. Die Werke bleiben unauffindbar.

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