Skip to content

Sorgfaltspflichten des öffentlich bestellten Auktionators und ihre fehlende Schutzwirkung für die Eigentümer abhanden gekommener Kunst- und Kulturgüter

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/4/4

Michael Geißdorf


Typisch für Museen ist folgender Fall: Bei einer Auktion des Kunsthandels wird ein Kunstwerk angeboten, das eine öffentliche Sammlung/ Museum als Verlust publiziert hat. Deren Mitarbeiter haben in der Regel hierbei die bekannten Daten des Kunst- und Kulturgutes in einem Verlustkatalog veröffentlicht und, soweit es aufgrund der vorhandenen Unterlagen möglich und sinnvoll erscheint, auch an die bekannten Datenbanken weitergegeben.

Share


Export Citation