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Die Übertragung von Kunstgegenständen oder einer Kunstsammlung auf eine Stiftung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/1/7

Christian Christiani


Wer viel Leidenschaft in den Aufbau einer Kunstsammlung investiert hat, steht regelmäßig vor der Frage, ob und wie sein Lebenswerk dauerhaft zusammengehalten werden kann. Häufig möchten Sammler ihre Schätze für die Allgemeinheit erhalten und ihr zugänglich machen oder den Sammlungszusammenhang auch nach einem Erbfall bewahren. Diese Frage der Übertragung einer Sammlung stellt sich auch für Erben, die kein eigenes Interesse an den Sammlungsgegenständen haben oder das öffentliche Interesse an den Gegenständen als vorrangig ansehen. In diesem Zusammenhang fragen sich die Betroffenen, ob die Gründung einer Stiftung – oder die Übertragung der Sammlung auf eine bestehende Stiftung – der richtige Weg sein könnte. Der nachfolgende Beitrag stellt einige der möglichen rechtlichen Gestaltungen und ihre steuerlichen Konsequenzen vor, sowie die Argumente für die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem enthält er Hinweise auf die in Zukunft zu erwartenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Neuregelungen bei der Gründung und bei Spenden an Stiftungen.

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