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Der Graffitibekämpfungsparagraph

Ein Keulenhieb des Strafrechts gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/2/6

Jörg Wünschel


Mit der Einführung des Graffitibekämpfungsparagraphen § 303 Abs. 2 StGB verfolgte man die Absicht, dem unerlaubten Besprayen fremden Eigentums wirksamer als bisher entgegenzutreten. Leider jedoch schenkte man beim Entwurf der Norm der Kunstfreiheit nicht genügend Beachtung, so dass hier zu erörternde verfassungsrechtliche Bedenken die Norm unverhältnismäßig erscheinen lassen und gegen eine Anwendung des Paragraphen sprechen.

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