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Gemälde der Gegenwartskunst keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Dezember 2007 - 1 K 7418/04 B

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/2/9



Gemälde anerkannter Meister der Gegenwartskunst stellen keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6b EStG a. F. dar. In der Regel kommt weder eine wirtschaftliche noch eine technische Abnutzung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)

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