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Die Schweiz ohne Unidroit-Konvention

Die museale Praxis nach Einführung der UNESCO-Konvention und des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) in der Schweiz - Korreferat aus der Praxis

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/10

Lorenz Homberger


Die Sicherung der verwalteten Weltkulturgüter verpflichtet Museen mit ethnographischem und archäologischem Kulturgut. Sie stellen ihre Weichen in zukunftsträchtiger Weise und widmen sich vermehrt fruchtbaren Projekten der Zusammenarbeit mit den so genannten Herkunftsregionen. Zudem wenden sie strenge Sorgfaltsregeln beim Erwerb von Kulturgut an. Dabei hat sich das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) als ein von allen Seiten anerkanntes griffiges Instrument gegen den illegalen Handel mit Kulturgut erwiesen. Das ist nicht nur für die Kultur gut, sondern auch für Museen, Kunsthändler und Sammler.

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