Skip to content

Schweiz ohne Unidroit-Konvention - Rückgabe gestohlener Kulturgüter

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/9

Beat Schönenberger


Wie die Mehrzahl der Marktstaaten hat auch die Schweiz die Unidroit-Konvention über gestohlene und rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter von 1995 bis heute nicht ratifiziert. Der vorliegende Beitrag vergleicht die Bestimmungen von Unidroit in Bezug auf die Rückgabe gestohlener Kulturgüter mit denjenigen des durch das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) geänderten Schweizer Sachenrechts. Es zeigt sich, dass angesichts der nur noch marginalen Unterschiede in Bezug auf gestohlene Kulturgüter eine Ratifikation durch die Schweiz nicht dringlich ist.

Share


Export Citation