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Drei Jahre Kulturgütertransfergesetz in der Praxis

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/8

Benno Widmer


Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) sowie die zugehörige Verordnung (KGTV) setzt die UNESCO-Konvention 1970 ins Landesrecht um und regelt insbesondere die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz und Maßnahmen gegen die rechtswidrige Übereignung. Im Vollzug hat sich die neue Regelung in den ersten drei Jahren bewährt: Sie fördert die Transparenz im Kulturgütertransfer und trägt so zum Schutz vor schädigenden Aktivitäten (Schmuggel, illegaler Handel, Plünderungen etc.) und zur Wahrung des attraktiven Kunstplatzes Schweiz bei. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) ist mit dem Vollzug des Gesetzes betraut. Als Kompetenzzentrum des Bundes ist sie der Ansprechpartner gegenüber der Öffentlichkeit und Behörden und vertritt die Schweiz gegenüber ausländischen Behörden in Fragen des Kulturgütertransfers.

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