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Haftung von Museen für den Verlust von Kunstwerken

Zugleich Besprechung von LG München I, Urteil vom 04. April 2008 - 23 O 6414/07

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/1/4

Benjamin Raue


Dem Lenbachhaus in München ist ein Kunstwerk von Hans Haacke abhanden gekommen, das dieser für eine Ausstellung des Museums neu geschaffen hatte. Weil sich die Parteien über die Eigentumsverhältnisse keine Gedanken gemacht hatten, musste dies nun das LG München I nachholen und über die Haftung des Museums entscheiden.

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