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Zur Rechtsnatur eines Vertrages zwischen Konzertveranstalter und Vokalsolisten

Anmerkung zu AG Münster, Urteil vom 07. März 2008 - 60 C 4365/07

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/2/5

Rochus Schmitz


Das Amtsgericht Münster hatte über die Klage eines Solo-Tenors zu entscheiden, der trotz Ausfall des Konzerts am vereinbarten Termin die Zahlung seiner Gage begehrte. Das Gericht hat den Fall zum Anlaß genommen, sich ausführlich mit der (in der Literatur unterschiedlich beantworteten) Frage nach der Rechtsnatur eines solchen (Solisten-) Vertrags zu beschäftigen. Das ist umso interessanter, als ähnlich gelagerte Fälle selten Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen sind.

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