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Betriebsvermögen aus dem Nachlass eines Künstlers und die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Versagung des Freibetrags nach § 13 a Abs. 1 ErbStG a.F.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Mai 2009 - II R 53/07

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/1/4



1. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen iSd § 13a Abs. 1 und 4 ErbStG a.F. geht nicht allein deshalb verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann.
2. Ist bei einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Versagung des Freibetrags nach § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. das FG der Ansicht, die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags seien zunächst erfüllt gewesen, hat es bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte zu prüfen, ob der Freibetrag gemäß § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit weggefallen ist.

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