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Das Eigentum an staatlichem Archivgut vor und nach dem Ende der Monarchie

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/3

Volker Rödel


Beim rechtlichen Umgang nicht nur mit Archivalien pflegen Eigentumsfragen gegenüber den Belangen etwa der Zugänglichkeit oder Nutzungspraxis im Hintergrund zu stehen. Am Beispiel der Auswirkung des sog. badischen Handschriften- bzw. Kulturgutstreits auf Archivgut des Landes Baden-Württemberg bzw. des Hauses Baden stellt der Beitrag die Spätfolgen dar von im Gefolge der Revolution von 1918 rechtlich teilweise unklar gebliebenen Eigentumsverhältnissen. Er bezieht sich dabei auch auf das 2008 veröffentlichte Expertengutachten (Laufs/Mahrenholz/Mertens/Rödel/Schröder/Willoweit Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz, Stuttgart 2008, im Folgenden: das Gutachten), das dank seiner sowohl systematisch-juristischen Analyse wie auch historischen Herleitung zur Beilegung jenes Streits geführt hat. Thematisiert wird dabei auch die Stellung von Kulturgut in der jeweiligen Verfassungsordnung seit dem Ende des Alten Reiches.

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