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Notwendige Angaben zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei verloren gegangenen Kunstwerken

OGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 6 Ob 249/09z

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/6



Für die Bemessung des Wertes eines Kunstgegenstandes kann im Einzelfall die Benennung des Künstlers, der Werkgattung, des Sujets des Werks und des erzielbaren Verkaufserlöses genügen. (Leitsatz der Redaktion)

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